Die Online-Kündigungsschutzklage
Du hast eine Kündigung Deines Jobs bekommen?
Wir erledigen alles online für Dich. Es sind nur 10 ganz einfache Angaben, die Du in 2 Minuten erledigst.
Deine Vorteile:
- Du musst keine lästigen Gespräche mit langweiligen Anwälten führen.
- Und wenn Du doch eine Frage hast: Du hast einen sehr erfahrenen Anwalt vor Ort.
- Da wir nur die Arbeitnehmerseite vertreten, kann es keine Interessenkollision geben.
Hier noch einige Hinweise:
- Die Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich binnen 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung einzulegen. Liegt der Fristablauf innerhalb der nächsten 5 Tage, musst Du Dich zwingend zusätzlich telefonisch melden.
- Eine Kündigungsschutzklage hat stets das Ziel der Weiterbeschäftigung und Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Trotzdem enden sehr viele Verfahren mit der Zahlung einer Abfindung.
- Eine Abfindung ist zu versteuern, es fallen aber keine Sozialabgeben an.
- Bitte melde Dich binnen 3 Tagen bei der Bundesagentur für Arbeit, gerne online.
- Beim Arbeitsgericht zahlt jede Partei ihren Anwalt selbst (§ 12a ArbGG). Hast Du kein Geld? Dann können wir auch gemeinsam Prozesskostenhilfe beantragen. Sprich uns bitte sofort an.
- Bewahre alle Stellenangebote, die Du von der Arbeitsagentur bekommst, auf und bewirb Dich darauf. Die Bewerbungen bitte auch aufbewahren!
Leg einfach los mit 10 Angaben und 1 Frage (mehr sind es wirklich nicht):
Jetzt solltest Du uns noch die Kündigung schicken: als Bild oder PDF per Mail an die ra-schrader@teleos-web.de.
Fertig! Wir werden nun für Dich gerne tätig.
Hast Du Fragen? Wende Dich einfach an uns.