RECHTSANWALTSKANZLEI SCHRADER       
                              seit 1997 in Herford                                    

Die Online-Kündigungsschutzklage



Du hast eine Kündigung Deines Jobs bekommen?


Wir erledigen alles online für Dich. Es sind nur 10 ganz einfache Angaben, die Du in 2 Minuten erledigst.


Deine Vorteile:


  • Du musst keine lästigen Gespräche mit langweiligen Anwälten führen.
  • Und wenn Du doch eine Frage hast: Du hast einen sehr erfahrenen Anwalt vor Ort.
  • Da wir nur die Arbeitnehmerseite vertreten, kann es keine Interessenkollision geben.



Hier noch einige Hinweise:


  • Die Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich binnen 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung einzulegen. Liegt der Fristablauf innerhalb der nächsten 5 Tage, musst Du Dich zwingend zusätzlich telefonisch melden.
  • Eine Kündigungsschutzklage hat stets das Ziel der Weiterbeschäftigung und Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Trotzdem enden sehr viele Verfahren mit der Zahlung einer Abfindung.
  • Eine Abfindung ist zu versteuern, es fallen aber keine Sozialabgeben an.
  • Bitte melde Dich binnen 3 Tagen bei der Bundesagentur für Arbeit, gerne online.
  • Beim Arbeitsgericht zahlt jede Partei ihren Anwalt selbst (§ 12a ArbGG). Hast Du kein Geld? Dann können wir auch gemeinsam Prozesskostenhilfe beantragen. Sprich uns bitte sofort an.
  • Bewahre alle Stellenangebote, die Du von der Arbeitsagentur bekommst, auf und bewirb Dich darauf. Die Bewerbungen bitte auch aufbewahren!


Leg einfach los mit 10 Angaben und 1 Frage (mehr sind es wirklich nicht):




Jetzt solltest Du uns noch die Kündigung schicken: als Bild oder PDF per Mail an die ra-schrader@teleos-web.de.


Fertig! Wir werden nun für Dich gerne tätig.


Hast Du Fragen? Wende Dich einfach an uns.

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