Wann zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Das kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist folgendes wichtig:
Der Rechtsstreit muss ein Gebiet umfassen, das versichert ist. Also zahlt die Versicherung nicht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, wenn das Arbeitsrecht nicht mit versichert ist.
Es muss ein Rechtsverstoß der Gegenseite vorliegen, der Arbeitgeber hat also zum Beispiel eine Abmahnung oder eine Kündigung ausgesprochen.
Im Zeitpunkt des Rechtsverstoßes bestand bereits die Versicherung.