Welche Fristen muss ich beachten?
Gerade im Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl von Fristen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unbedingt einhalten müssen. Schieben Sie den Gang zum Arbeitsrechtler nicht lange vor sich her.
Hier einige wichtige Beispiele:
So muss eine Kündigung, der keine erforderliche Vollmacht beigefügt war, binnen einer Woche zurückgewiesen werden nach § 174 BGB.
Die Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Aber: Es gibt häufig in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen Verfallfristen, die meistens nur 3 Monate lang sind.
Bei Streitigkeiten über eine Kündigung oder eine Befristung beträgt die Frist zur Einreichung einer Klage nur 3 Wochen nach § 4 Kündigungsschutzgesetz und § 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind binnen zwei Monaten zu erheben und eine Klage muss binnen 3 Monaten eingereicht werden nach § 15 AGG und § 66 Arbeitsgerichtsgesetz.
Wichtig ist auch die 3-Tages-Frist aus § 38 SGB III für Arbeitssuchende:
„Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden…“
Mehr zu den Fristen im Arbeitsrecht finden Sie hier:
https://www.dgbrechtsschutz.de/fuer/betriebsraete/wichtige-fristen-fuer-arbeitnehmerinnen-1/