Wie hoch sind die Kosten?
Kein Dienstleister kann ohne Gebühren arbeiten. Deshalb benötigen natürlich auch Anwälte für ihre Tätigkeit ein Honorar. Dieses ist allerdings häufig nicht so hoch, wie es vielfach vermutet wird. In vielen Fällen übernimmt zudem ein anderer die Bezahlung, nämlich der Gegner, die Rechtsschutzversicherung oder unter Umständen der Staat.
Sind Sie unsicher, hilft nur eins: Der Mandant sollte stets den Rechtsanwalt seines Vertrauens zu den Gebühren fragen. Was vorher geklärt ist, führt später nicht zu Missverständnissen. Bedenken Sie dabei bitte stets, dass der Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei kostspielig ist. Es gibt eine Kanzlei, Mitarbeiter, eine EDV-Anlage, Versicherungen und vieles mehr. Letztendlich zahlen Sie auch für eine qualitativ hochwertige Ausbildung Ihres Rechtsanwalts, viele Fortbildungen und Zusatzqualifikationen sowie letztendlich für seine langjährige Berufserfahrung.
Das RVG
Die Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Häufig bemessen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, so im Zivil- und Arbeitsrecht. Dabei ist natürlich klar, dass die Höhe des Vergütungsanspruchs auch von der Art der Tätigkeit abhängt. In anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Strafrecht oder auch dem Sozialrecht geht es häufig um Beitragsrahmengebühren. Diese Beitragsrahmengebühren sind unabhängig vom Streitwert und werden vom Gesetz vorgegeben. Innerhalb eines bestimmten Rahmens bestimmt der Anwalt selbst die Gebühr nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Angelegenheit.
Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Häufig können die eigenen Anwaltskosten auch von der Landeskasse übernommen werden. Außergerichtlich ist dieses über Beratungshilfe möglich, bei Verfahren und Prozessen über Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe.
Die Kosten im Einzelnen
Die entstehenden Kosten bei der ersten und zweiten Instanz richten sich nach dem Streitwert. Dieser wird grundsätzlich vom Gericht festgelegt. Je nach Instanz fallen unterschiedliche Kosten an.
1. Instanz: Bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht fallen Gerichtskosten und eventuell Kosten für Ihren Rechtsanwalt an. Die Gerichtskosten können je nach Verfahrensausgang sowohl in der Höhe, als auch in der Aufteilung auf die Parteien variieren. Neben den Gerichtsgebühren werden Auslagen des Verfahrens (zum Beispiel gezahlte Entschädigungen für Zeugen oder Sachverständige) erhoben.
Die Kosten des Rechtsanwalts trägt im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz jede Partei selbst. Im Fall des Erfolgs einer Partei findet keine Erstattung der Kosten durch die andere Partei statt.
2. Instanz: Wird die Streitigkeit in zweiter Instanz entschieden, entstehen neben den Gerichtsgebühren noch Kosten für den eigenen Anwalt und den Anwalt der anderen Partei. Die unterliegende Partei trägt grundsätzlich die Kosten des Verfahrens.
Tipp: Berechnen Sie auf der Internetseite des Landesarbeitsgerichtes Hamm Ihre individuellen arbeitsgerichtlichen Kosten der ersten und zweiten Instanz.